Strom- und Gaspreisbremse

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen verabschiedet – die Auswirkungen auf energieintensive Industriekunden wie uns sind jedoch weiterhin unklar. Weiterlesen

Sowohl die Strom- als auch die Gaspreisbremse kommen somit offiziell ab dem 1. März 2023 und sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 greifen.

Seit Bekanntwerden dieser Information versuchen wir ihre Bedeutung für unsere Unternehmensgruppe abzuschätzen. Im Fokus steht hier die konkrete Auswirkung der Energiepreisdeckelung auf unsere Einkaufspreise für Strom und Gas an unseren beiden Standorten Sörup und Radevormwald.

Die verfügbaren Informationen von zentralen Stellen, wie dem Bundeswirtschaftsministerium BMWK, sind aktuell sehr allgemein gehalten. Gerade für energieintensive Unternehmen bleiben viele Fragen offen. Selbst die Ermittlung der Förderstufe ist noch nicht ausreichend geklärt.

In dieser Situation ist eine fundierte Aussage zu den Auswirkungen des Energiepreisdeckels für unsere Unternehmensgruppe leider nicht möglich. Wir müssen unter den gegebenen Rahmenbedingungen weiterhin auf dem Spotmarkt zu den dortigen Preisen unseren Bedarf an Strom und Gas einkaufen und entsprechend der gegenwärtigen ETZ-Regelung* für unsere Kunden transparent weiter belasten. Wir beobachten intensiv die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema und nutzen sämtliche Informationenquellen der Bundesregierung, der Industrieverbände und Beratungsunternehmen für unsere Branche.

Immerhin scheint die Ankündigung der Energiepreisbremse in Kombination mit wärmerem und windreicherem Wetter bereits zu einer gewissen Beruhigung an den Energiemärkten geführt zu haben. Unsere Kunden profitieren hiervon durch unsere ETZ-Regelung sehr zeitnah.

 

*ETZ-Regelung – Energie-Teuerungszuschlag

Quellen:
BDG-Rundschreiben Nr. 30: Energiepreisdeckel-Update
BMWK „FAQ-Liste zur Strompreisbremse“ vom 15.12.2022 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

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