Installation einer PV-Anlage

Nach einer Projektdauer von fast einem Jahr konnten wir im Jahr 2022 unsere PV Anlage mit einer Leistung von 2 MWp erfolgreich in Betrieb nehmen. Weiterlesen

Der Umfang der bürokratischen Hürden und Auflagen hat uns dabei sehr überrascht und vor immer wieder neue Herausforderungen gestellt. Diese möchten wir noch einmal konkret vorstellen, um unserem Ruf nach Bürokratieabbau an diesem Beispiel zu belegen. Kurz gesagt – es ist sehr kontraproduktiv, den Ausbau von PV-Anlagen staatlich zu fordern und zu fördern, während andererseits die Hürden der unterschiedlichsten Behörden und Agenturen so extrem hoch sind, dass sie von einem Laien nicht mehr bewältigt werden können.

Die Forderung zum Ausbau regenerativer Energien ist allgegenwärtig. Die Investition in ebendiesen jedoch alles andere als ein Selbstläufer. Es existieren keine einheitlichen Standards und Vorgaben. Im Gegenteil, es ist viel Eigeninitiative und -verantwortung auf Unternehmensseite gefragt, wenn ein solches Projekt, wie in unserem Fall die Investition in eine großformatige PV-Anlage, gelingen soll. Das EEG-Gesetzt lässt dabei viel Spielraum. Für „Laien“ ist die rechtliche Lage fast nicht durchschaubar. Die Bearbeitung der Formalitäten fordert einen enormen internen Aufwand – in unserem Fall entsprach dieser etwa zwei Mannmonaten.

Neben der Klärung der Finanzierung und Versicherung der Anlage müssen allein mit dem Netzbetreiber über 16 Formulare ausgefüllt werden, die von der Antragsstellung, über Erdungsprotokolle und Konfirmitätserklärungen bis schlussendlich zum Betriebserlaubnisverfahren reichen. Darüber hinaus müssen umfangreiche Netzverträge mit Zusatzvereinbarungen, Beantragungen zum Direktvermarkter und Anträge zum Nachweis der Fernsteuerung geschlossen werden.

Eine weitere Hürde stellt die notwendige Abnahme in verschiedenen Bauphasen durch einen Sachverständigen dar – Termine sind hier mindestens ein Jahr im Voraus zu buchen.

Weitere Adressaten sind das Marktstammdatenregister, bei dem die verpflichtende Registrierung von PV-Anlagen größer 30 kW erfolgen muss. Hier muss zusätzlich eine Bestätigung des Netzbetreibers (in unserem Fall der Stadtwerke) erfolgen.  Ein weiteres Benutzerkonto muss beim Herkunftsnachweisregister angelegt werden, um beim Umweltbundesamt die Anlage zu melden. Auch beim Hauptzollamt sind ca. 10 verschiedene, umfassende Online-Formulare auszufüllen, um eine Stromsteuerbefreiung aufgrund des Selbstverbrauches bei Entnahme des Stroms am Ort der Erzeugung beantragen zu können. Diese Formulare sind aufgrund der notwendigen umfassenden Kenntnisse zu PV-Technik und des Steuerrechts nicht ohne externe Unterstützung zu bewältigen.

Auch nach erfolgreichem Projektabschluss, also der Inbetriebnahme der Anlage, sind weitere Formalitäten einzuhalten. So muss beispielsweise eine jährliche Meldung des erzeugten und selbstverbrauchten Stroms sowie des eingespeisten Stroms erfolgen. Diese Meldung muss – auch im Zeitalter der Digitalisierung – in Papierform auf dem Postweg ins Hauptzollamt gesendet werden.

Wir haben das Glück in unserer Unternehmensgruppe ein junges Unternehmen zu haben, das sich nicht zuletzt das Thema „Energieeffizienz“ auf die Fahne geschrieben hat. Die kuhn.innovation hat uns in der Abwicklung und Durchführung stark unterstützt und bietet diese Leistung auch für externe Unternehmen an. Nichtsdestotrotz, wenn der Ausbau zur Nutzung regenerativer Energien merklich vorangehen soll, müssen wir „das Potenzial der vielen tausend Kleinen“ nutzen. Hierfür muss der Weg jedoch noch erheblich geebnet werden. Eine Reduktion der zahlreichen bürokratischen Hürden wäre an dieser Stelle vermutlich effektiver als die Einführung von Fördergeldern, für deren Erlangung erneut aufwendige Anträge nötig sind.

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