Industrie-Strompreis bringt kaum nennenswerte Entlastung
Die Einführung des Industrie-Strompreises soll energieintensive Betriebe entlasten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gleichzeitig soll er der Abwanderung industrieller Wertschöpfung ins Ausland entgegenwirken, indem der Strompreis für bestimmte Wirtschaftssektoren staatlich gedeckelt beziehungsweise rabattiert wird. Die Erwartungen an die tatsächlichen Effekte seitens Öffentlichkeit und Kunden sind jedoch klar überzogen. Weiterlesen
Unstrittig zählen hohe Energiepreise zu den wesentlichen Belastungsfaktoren für die Industrieproduktion in Deutschland. Die Bundesregierung versucht daher nun, diese Last für energieintensive Betriebe durch einen staatlich gedeckelten beziehungsweise rabattierten Strompreis zu mindern. Was zunächst nach einer sinnvollen Maßnahme klingt, erweist sich in der praktischen Umsetzung jedoch – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe – vielfach als Nullsummenspiel. Für die Gießereibetriebe der Kuhn Industrie Holding bringt der Industrie-Strompreis nach aktuellem Stand keine spürbare und vor allem keine kurzfristige Verbesserung.
Dass der Industrie-Strompreis nicht die gewünschten Effekte haben wird, liegt dabei weniger an mangelndem politischem Willen als vielmehr an den konkreten Fördervoraussetzungen und Rahmenbedingungen. Für die Kuhn Edelstahl in Radevormwald besteht beispielsweise nach derzeitigem Sachstand keine Förderfähigkeit, sodass der Industrie-Strompreis hier gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Für die M. Jürgensen in Sörup wäre eine Beantragung der Förderung grundsätzlich möglich, der konkrete Beihilferahmen ist jedoch bislang nicht final verabschiedet.
Selbst bei grundsätzlicher Förderfähigkeit steht zu erwarten, dass der wirtschaftliche Effekt stark begrenzt sein wird. Nach aktuellem Diskussionsstand sollen maximal 50 % der eingekauften Strommenge unter den Industrie-Strompreis fallen und auch nur auf den reinen Einkaufspreis – Netzentgelte, Umlagen, Abgaben oder Steuern sind davon ausgeklammert. Zudem ist vorgesehen, dass bis zu 50 % der erzielten Kosteneinsparung verpflichtend in CO₂-reduzierende Maßnahmen reinvestiert werden müssen. Der tatsächlich verbleibende finanzielle Effekt wäre dadurch erheblich geschmälert.
Es klafft eine enorme Lücke zwischen den Zielpreisen für den Strom, wie sie von der Bundesregierung anvisiert werden, und der tatsächlichen Entlastung für die anspruchsberechtigten Unternehmen. Wie der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG) vorgerechnet hat, verbleibt von den Entlastungen für viele Gießereibetriebe lediglich ein minimaler Bruchteil in den Unternehmen (s. Positionspapier vom 01.12.2025). Die reale Entlastung läge demnach nicht oder gerade einmal bei 1 ct/kWh Strom – ein Effekt, der betriebswirtschaftlich kaum ins Gewicht fällt.
Der bürokratische Aufwand für die Beantragung ist zudem so hoch, dass viele Betriebe aufgrund der geringen Ersparnis wohl davon Abstand nehmen werden. Da die Förderung ausschließlich rückwirkend ausgezahlt werden soll, wäre ein finanzieller Effekt frühestens ab dem Jahr 2027 zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund lassen sich aus dem Industrie-Strompreis keine Spielräume für sinkende Produktionskosten oder eine Reduzierung bestehender Energiekostenzuschläge ableiten. Erwartungen innerhalb der Lieferketten, dass sich Preise infolge des Industrie-Strompreises spürbar reduzieren könnten, sind daher nicht haltbar. Damit bleibt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriebetriebe, die ja ein wesentliches Ziel des Industrie-Strompreises ist, nach wie vor unter großem Druck.

